Reise

CM Castell de Mar / SENTIDO Ca...
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Details
CM CASTELL DE MAR / SENTIDO CASTELL DE MAR
Urlaubsort:
Cala Millor, Mallorca, Spanien Erreichte in der Kundenbewertung 5,3 von 6 Punkten
mit einer Weiterempfehlungsrate von 96%.
7 Tage, ÜF
ab 244*

Reise ans Mittelmeer

Einige Mittelmeerländer sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union, andere Staaten gehören jedoch nicht zu diesem Staatenverbund, dementsprechend sind die Einreisebestimmungen unterschiedlich.

Für die Einreise in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Slowenien etc.) benötigen deutsche Staatsbürger entweder einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gütigen deutschen Reisepass.

Die Einreise mit einem vorläufigen Reisedokument sollte vermieden werden, da einige Gebiete diese nicht anerkennen. Kinder unter 16 Jahren können in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einreisen, wenn sie im Reisepass eines Elternteils eingetragen oder im Besitz eines deutschen Kinderausweises sind. Für alleinreisende Person unter 15 Jahren empfiehlt sich die Mitführung einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn möglich, ein Exemplar in deutscher Sprache und ein Exemplar in der jeweiligen Landessprache. Mittels dieser Reisedokumente ist in der Regel ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten möglich, bei längeren Aufenthalten ist in manchen Staaten eine Aufenthaltserlaubnis-EU erforderlich.

Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis ist für die Einreise nach Kroatien notwendig, vorläufige Personaldokumente werden in der Regel nicht anerkannt. Kinder benötigen für die Einreise entweder eine Eintragung in den Reisepass der Eltern oder einen deutschen Kinderausweis mit Lichtbild. Minderjährige, die alleine reisen, benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich, sofern es sich um einen touristischen Reisezweck handelt. Ähnliche Regelungen gelten für die Einreise nach Bosnien und Herzegowina, Tunesien, Marokko und die Türkei. Gerade bei Last Minute Reisen muss man darauf achten, alle Bestimmungen einzuhalten, die vom Land vorgegeben sind.

Für die Einreise nach Montenegro benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass, der mindestens 90 Tage gültig sein muss. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen notwendig.
Ein gültiger Reisepass beziehungsweise ein gültiger Kinderausweis mit Lichtbild sind für die Einreise nach Albanien erforderlich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch mit einem gütigen Personalausweis ein- und auszureisen, wobei jedoch von dieser Möglichkeit abgeraten wird, auf Grund von eventuellen Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise. Für einen Aufenthalt von bis zu einem Monat ist kein Visum notwendig.
Für die Einreise in den Libanon benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, welches bei den libanesischen Auslandsvertretungen, am Flughafen von Beirut beziehungsweise an den syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich ist. Als Reisedokumente anerkannt werden gültige Reisepässe beziehungsweise gültige Kinderausweise. Möglich ist auch die Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Die Einreisedokumente sollten bis mindestens einen Monat nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gültig sein, wobei einige Behörden in Deutschland, die das Visum ausstellen, eine Gültigkeit der Einreisedokumente von mindestens sechs Monaten verlangen, obwohl dies nicht der eigentlich gültigen Praxis entspricht. Reisedokumente, die nachweisen, dass sich der Reisende zuvor in Israel aufgehalten hat (beispielsweise Stempel) werden in der Regel trotz des bereits erteilten Visums an der Grenze zurückgewiesen.

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Israel einen Reisepass, der wenigstens noch 6 Monate gültig ist, oder einen gültigen deutschen Kinderausweis beziehungsweise die Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Für alleinreisende Minderjährige (unter 16 Jahren) und für Minderjährige in Begleitung eines Elternteils ist eine Vollmachtserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach dem 01.01.1928 geborene deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten in der Regel kein Visum. Auf Grund der gegenwärtig angespannten Sicherheitslage sind die gesonderten Einreise- und Sicherheitsbestimmungen zu berücksichtigen.

Für die Einreise in die Arabische Republik Syrien benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, dieses kann sowohl bei der syrischen Botschaft in Berlin als auch bei dem syrischen Honorarkonsul in Hamburg beantragt werden. Gruppenreisende erhalten ihr kostenloses Visum an der Grenze, sofern der deutsche Reiseveranstalter mit einem syrischen Veranstalter zusammenarbeitet. Erforderlich sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderpass mit Lichtbildausweis, auch bei der Eintragung in den elterlichen Pass ist in der Regel eine Lichtbild notwendig. Israelische Einreisestempel im Reisepass führen trotz des erteilten Visums normalerweise zur Einreiseverweigerung.

Eine Visumspflicht besteht auch für die Einreise nach Ägypten. Das Visum wird erteilt von der ägyptischen Botschaft in Berlin beziehungsweise von den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg, kann jedoch auch bei der Einreise erworben werden (Flughafen). Da die Einreise mit dem Personalausweis zwar möglich, jedoch sehr aufwändig ist (spezielle Einreisekarte, Passbild), empfiehlt sich die Einreise mittels Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass. Sowohl die eigenen Reisedokumente der Kinder als auch die Eintragung im Pass der Eltern benötigen ein Lichtbild. Sämtliche Reisedokumente müssen mindestens noch drei Monate über die voraussichtliche Aufenthaltsdauer hinaus Gültigkeit besitzen. Zudem gibt es besondere Auflagen bei der Einreise aus Israel.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Lybien ein gültiges Visum, das libysche Volksbüro in Berlin beziehungsweise das libysche Generalkonsul in Bonn erteilen das notwendige Reisedokument. Kinder benötigen einen eigenen Reisepass oder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, da Kinderausweise von Libyen nicht anerkannt werden. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Personen, deren Reisedokumente ein israelisches Visum beziehungsweise israelische Reisestempel enthalten, wird die Einreise verweigert.
Für die Einreise nach Algerien ist ebenfalls ein Visum notwendig, dieses kann bei der algerischen Botschaft in Berlin beziehungsweise beim algerischen Generalkonsulat in Bonn beantragt werden.
Da die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften bezüglich der mitzuführenden Dokumente von den staatlichen Regelungen abweichen und weil sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten vor der Abreise entsprechende Informationen eingeholt werden. Weitere Informationen bezüglich der aktuellen Sicherheitslage und landesspezifische Hinweise finden sich beispielsweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Vor Antritt der Reise sollte auch der Impfschutz überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Empfohlen werden neben den Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) je nach Reiseregion auch Hepatitis A und B, Tollwut, Malaria sowie FSME. Bei Einreise aus Gelbfiebergebieten wird im Normalfall eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.

Webtipps

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