Einige Mittelmeerländer sind Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, andere Staaten gehören jedoch nicht zu diesem
Staatenverbund, dementsprechend sind die Einreisebestimmungen
unterschiedlich.
Für die Einreise in die Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (Spanien, Frankreich, Italien, Griechenland, Slowenien etc.) benötigen deutsche Staatsbürger entweder einen gültigen
Bundespersonalausweis oder einen gütigen deutschen Reisepass.
Die Einreise mit einem vorläufigen Reisedokument sollte vermieden
werden, da einige Gebiete diese nicht anerkennen. Kinder unter 16 Jahren können in
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einreisen, wenn sie im Reisepass eines
Elternteils eingetragen oder im Besitz eines deutschen Kinderausweises sind. Für
alleinreisende Person unter 15 Jahren empfiehlt sich die Mitführung einer
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten, wenn möglich, ein Exemplar in
deutscher Sprache und ein Exemplar in der jeweiligen Landessprache. Mittels
dieser Reisedokumente ist in der Regel ein Aufenthalt von bis zu drei Monaten
möglich, bei längeren Aufenthalten ist in manchen Staaten eine
Aufenthaltserlaubnis-EU erforderlich.
Ein gültiger Reisepass oder ein
gültiger Personalausweis ist für die Einreise nach Kroatien notwendig, vorläufige Personaldokumente werden in der Regel nicht anerkannt.
Kinder benötigen für die Einreise entweder eine Eintragung in den Reisepass der
Eltern oder einen deutschen Kinderausweis mit Lichtbild. Minderjährige, die alleine
reisen, benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Für
Aufenthalte bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich, sofern es sich um einen
touristischen Reisezweck handelt. Ähnliche Regelungen gelten für die Einreise nach
Bosnien und Herzegowina, Tunesien, Marokko und die Türkei.
Für die Einreise nach Montenegro benötigen deutsche
Staatsangehörige einen Reisepass, der mindestens 90 Tage gültig sein muss. Eine
Aufenthaltsgenehmigung ist bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen notwendig.
Ein gültiger Reisepass beziehungsweise ein gültiger Kinderausweis mit
Lichtbild sind für die Einreise nach Albanien erforderlich. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch mit einem gütigen
Personalausweis ein- und auszureisen, wobei jedoch von dieser Möglichkeit abgeraten
wird, auf Grund von eventuellen Schwierigkeiten bei der Ein- oder Ausreise. Für
einen Aufenthalt von bis zu einem Monat ist kein Visum notwendig. Für die
Einreise in den Libanon benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, welches bei den libanesischen
Auslandsvertretungen, am Flughafen von Beirut beziehungsweise an den
syrisch-libanesischen Grenzübergängen erhältlich ist. Als Reisedokumente anerkannt
werden gültige Reisepässe beziehungsweise gültige Kinderausweise. Möglich ist auch
die Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Die Einreisedokumente sollten bis
mindestens einen Monat nach der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer gültig sein,
wobei einige Behörden in Deutschland, die das Visum ausstellen, eine Gültigkeit der
Einreisedokumente von mindestens sechs Monaten verlangen, obwohl dies nicht der
eigentlich gültigen Praxis entspricht. Reisedokumente, die nachweisen, dass sich der
Reisende zuvor in Israel aufgehalten hat (beispielsweise Stempel) werden in der Regel trotz des bereits
erteilten Visums an der Grenze zurückgewiesen.
Deutsche Staatsbürger
benötigen für die Einreise nach Israel einen Reisepass, der wenigstens noch 6 Monate
gültig ist, oder einen gültigen deutschen Kinderausweis beziehungsweise die
Eintragung in den Reisepass eines Elternteils. Für alleinreisende Minderjährige
(unter 16 Jahren) und für Minderjährige in Begleitung eines Elternteils ist eine
Vollmachtserklärung des nicht mitreisenden Erziehungsberechtigten erforderlich. Nach
dem 01.01.1928 geborene deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem Aufenthalt von
bis zu drei Monaten in der Regel kein Visum. Auf Grund der gegenwärtig angespannten
Sicherheitslage sind die gesonderten Einreise- und Sicherheitsbestimmungen zu
berücksichtigen.
Für die Einreise in die Arabische Republik Syrien benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum, dieses kann sowohl bei der
syrischen Botschaft in Berlin als auch bei dem syrischen Honorarkonsul in Hamburg
beantragt werden. Gruppenreisende erhalten ihr kostenloses Visum an der Grenze,
sofern der deutsche Reiseveranstalter mit einem syrischen Veranstalter
zusammenarbeitet. Erforderlich sind ein noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass
beziehungsweise Kinderpass mit Lichtbildausweis, auch bei der Eintragung in den
elterlichen Pass ist in der Regel eine Lichtbild notwendig. Israelische
Einreisestempel im Reisepass führen trotz des erteilten Visums normalerweise zur
Einreiseverweigerung.
Eine Visumspflicht besteht auch für die Einreise
nach Ägypten. Das Visum wird erteilt von der ägyptischen Botschaft in Berlin beziehungsweise
von den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg, kann jedoch auch bei der
Einreise erworben werden (Flughafen). Da die Einreise mit dem Personalausweis zwar
möglich, jedoch sehr aufwändig ist (spezielle Einreisekarte, Passbild), empfiehlt
sich die Einreise mittels Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass. Sowohl die
eigenen Reisedokumente der Kinder als auch die Eintragung im Pass der Eltern
benötigen ein Lichtbild. Sämtliche Reisedokumente müssen mindestens noch drei Monate
über die voraussichtliche Aufenthaltsdauer hinaus Gültigkeit besitzen. Zudem gibt es
besondere Auflagen bei der Einreise aus Israel. Deutsche Staatsangehörige
benötigen für die Einreise nach Lybien ein gültiges Visum, das libysche Volksbüro in Berlin beziehungsweise das
libysche Generalkonsul in Bonn erteilen das notwendige Reisedokument. Kinder
benötigen einen eigenen Reisepass oder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen
sein, da Kinderausweise von Libyen nicht anerkannt werden. Der Reisepass muss noch
mindestens sechs Monate gültig sein. Personen, deren Reisedokumente ein israelisches
Visum beziehungsweise israelische Reisestempel enthalten, wird die Einreise
verweigert. Für die Einreise nach Algerien ist ebenfalls ein Visum notwendig, dieses kann bei der algerischen Botschaft in
Berlin beziehungsweise beim algerischen Generalkonsulat in Bonn beantragt werden.
Da die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften bezüglich der mitzuführenden
Dokumente von den staatlichen Regelungen abweichen und weil sich die
Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten vor der Abreise
entsprechende Informationen eingeholt werden. Weitere Informationen bezüglich der
aktuellen Sicherheitslage und landesspezifische Hinweise finden sich beispielsweise
auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Vor Antritt der Reise sollte
auch der Impfschutz überprüft und gegebenenfalls vervollständigt werden. Empfohlen
werden neben den Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) je nach Reiseregion
auch Hepatitis A und B, Tollwut, Malaria sowie FSME. Bei Einreise aus
Gelbfiebergebieten wird im Normalfall eine gültige Gelbfieberimpfung verlangt.